In der Berichterstattung vom 15.07.2025 in der Mittelbayerischen Zeitung zum Thema Windkraft in unserer Gemeinde heißt es:
„Vom zweiten Bürgermeister Sebastian Hopfensperger erfuhren die Zuhörer in der Sitzung, dass Bürger Einspruch erheben können. Doch die Frist dafür endete bereits am folgenden Tag.”
Dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern wurde von einer anderen Person in der Sitzung geäußert – dennoch erscheint die Aussage fälschlich unter meinem Namen.
Das ist bedauerlich und führt zu einer unzutreffenden Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit.
Mit dem Beschluss vom 19.09.2024 hat sich der Gemeinderat Pentling mit 15:4 Stimmen in einer klaren Stellungnahme dafür ausgesprochen, die potenziellen Windkraftausbaugebiete R1, R2, R3 und R4 vollständig aus der Windkraftplanung zu streichen. Dieser Beschluss erfolgte nach sorgfältiger Abwägung erheblicher Bedenken insbesondere in Bezug auf Landschafts- und Denkmalschutz.
Ein zentrales Kriterium war dabei die Schutzwürdigkeit der Wallfahrtskirche Maria Himmelfahrt in Hohengebraching.
Als höchstgelegener Ort südlich von Regensburg prägt Hohengebraching mit seiner weithin sichtbaren Kirche das regionale Landschaftsbild in besonderem Maße.
Diese denkmalgeschützte Wirkung wurde im Verfahren aus unserer Sicht damals nicht ausreichend berücksichtigt und im Standortbogen nur unzureichend bewertet.
Darüber hinaus ergeben sich nun zusätzlich aus der aktuellen Planung weitere erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Ortsteil Seedorf.
Die vorgesehenen Standorte R1, R2, R4 und R6 in unmittelbarer Nähe zu Seedorf führen zu einer faktischen Einfassung des Ortsteils und erwecken den Eindruck einer räumlichen Umzingelung.
Besonders kritisch ist, dass den bisher bekannten Planungsunterlagen zufolge Windkraftanlagen in Abständen von weniger als 1.000 Metern zur bestehenden Wohnbebauung errichtet werden könnten. Auch wenn die bisherige 10H-Abstandsregel formal nicht mehr uneingeschränkt gilt, bleiben die damit verbundenen Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung erheblich. Insbesondere im Hinblick auf Lärmemissionen, Schattenwurf sowie die visuelle Dominanz im Landschaftsbild sind spürbare Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu befürchten.
Diese Form der Konzentration der vorgesehenen Windkraftstandorte in unmittelbarer Nähe zu den Ortsteilen Hohengebraching und Seedorf ist aus unserer Sicht nicht zumutbar und widerspricht den Grundsätzen einer ortsverträglichen und ausgewogenen Planung. Nach den Daten des Energieatlas Bayern liegt die Standortgüte für Windkraftanlagen bei den Flächen R1 und R2 bei jeweils etwa 55 - 65 % und bei R4 bei 55 - 60 %. Eine pauschale Aussage darüber, ob ein wirtschaftlicher Betrieb an diesen Standorten überhaupt möglich ist, erscheint fraglich.
Die Ausweisung dieser Flächen allein zur Erfüllung einer prozentualen Flächenvorgabe, ohne einen belastbaren Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erbringen, erscheint aus unserer Sicht nicht zielführend und stellt keinen sachgerechten Planungsansatz dar.
Daher sprechen wir uns nachdrücklich dafür aus, die Gebiete R1, R2 und R4 aus den Standortbögen zu streichen.
gez.
Sebastian Hopfensperger
Unter dem Motto "Gemeinsam statt einsam" lädt die Nachbarschaftshilfe Pentling alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger zu einem geselligen Nachmittag ein.
Auf vielfachen Wunsch einiger Senioren greift die Nachbarschaftshilfe Pentling mit ihrem 1. Vorsitzenden Sebastian Hopfensperger dieses Thema auf und organisiert für ihre Gemeindebürger diesen Nachmittag in Gemeinschaft.
Anmeldung:
Eine direkte Abholung im Einzelfall ist möglich.
Um Anmeldung bei Frau Schmula (Tel.: 0941/92082-16) von 08:00 – 12:00 Uhr oder bei Frau Wittmann (Tel. 0941/92082-0) wird gebeten.
Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 26. März 2025, beziehungsweise, solange Plätze frei sind!
Die in die Jahre gekommene Sportanlage der Grundschule Großberg wird saniert. Das hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Geplant ist die Sanierung der Laufbahn und des Hartplatzes mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 216.000 Euro zuzüglich Baunebenkosten.
Die Kosten beinhalten eine Komplettsanierung des Hartplatzes inklusive Hochsprungerweiterung und Übergang zur Laufbahn, der Kurzstreckenlaufbahn und der Weitsprunganlaufbahn.
Es ist mit Fördermitteln in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten zu rechnen.
Die Gemeinde Pentling hat am Silvestermorgen mit einem besinnlichen Rosenkranz an ihren Ehrenbürger Papst Benedikt XVI. gedacht. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Zeremonie teil, bei der auch ein Blumenbouquet vor dem Wohnhaus des Papstes niedergelegt wurde.
Während viele Familien am Heiligen Abend gemeinsam Weihnachten feiern, sind Sie im Dienst der Allgemeinheit dafür da, damit andere gut versorgt sind. Im Namen der 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm und der Gemeinde Pentling durfte ich stellvertretend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses Benedikt und des Johannes-Hospizes für ihren Einsatz danken und ein kleines Geschenk überreichen.
Auf dem Pentlinger Weihnachtsmarkt könnt ihr euer Glück bei der großen Kindertombola der Nachbarschaftshilfe versuchen. Neben vielen anderen tollen Preisen gibt es auch Skateboards und Roller zu gewinnen! Die idealen Begleiter für unsere neue Skateranlage. Vielen Dank an alle, die uns unterstützt haben.
Nach zwölf Stunden Grillen konnten wir eine Spendensumme von 2.800 Euro erzielen. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen an unsere sieben Jugendfeuerwehren verteilt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben großzügig gespendet und ihre Wertschätzung für unsere Feuerwehren zum Ausdruck gebracht.
Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten kann die Kanzel auf dem Friedhof in Pentling wieder genutzt werden. Da das ursprünglich verwendete Material (Kalkstein) nicht ausreichend frostfest war und die Steine durch Frostsprengung im Laufe der Jahre stark zerfielen, musste die Kanzel saniert werden. Die Kanzel wurde zudem mit einer neuen Absturzsicherung ausgestattet.
Die Erweiterung umfasst Rampen in unterschiedlichen Höhen, Grind-Elemente sowie einen Kletterwürfel. Die bereits vorhandene Quarterpipe wurde auf der Anlage integriert. So ist sowohl für Anfänger als auch für Profis etwas dabei. Insgesamt investiert die Gemeinde Pentling rund 90.000, - €
Um die Energiewende in Bayern erfolgreich umsetzen zu können, ist es unserer Ansicht nach von wesentlicher Bedeutung, dass alle Planungs- und Entscheidungsprozesse eng mit den kommunalen Gremien unter Einbeziehung der Bürger - in Form einer ordentlichen Bauleitplanung - zu erfolgen haben.
Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Flächenausweisung der Windenergieanlagen unmittelbar im Einzugsgebiet der Wohnbebauung geplant ist.
Ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ist u.a. die Planungshoheit einer Gemeinde. Bedeutendes Steuerungselement stellt hierbei die Bauleitplanung dar, durch welche Städte und Gemeinden ihre bauliche Entwicklung selbst steuern.
Das vom Bund verabschiedete "Wind-an-Land-Gesetz" greift unserer Meinung nach massiv in die kommunale Planungshoheit ein, indem pauschale Flächenziele und bereits vordefinierte Potenzialgebiete in unserer Gemeinde vorgegeben werden.
Bei Nichterfüllung wird die Gesamtfläche der Region automatisch als privilegiert angesehen. Dadurch dürfen nahezu flächendeckend Windräder errichtet werden.
Aus den o.g. Gründen können wir das vorgelegte Konzept des Planungsverbandes ohne ordentliche Bauleitplanung sowie ohne Einbeziehung und Abwägung von Belangen nicht unterstützen.
Am 29. August fand wieder der traditionelle „Senioren-Dult Nachmittag“ im Glöckl-Festzelt statt. Gemeinsam mit der Landrätin Tanja Schweiger und der Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, Astrid Freudenstein, verbrachten wir dort alle zusammen schöne, gesellige Stunden bei Blasmusik, einer deftigen Brotzeit und einer guadn Maß Bier. Für die Senioren der Gemeinde Pentling wurde kostenlos ein Shuttlebus zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an alle, die dabei waren. Schee war’s!!!